Mitgliedschaft

Wenn Sie Mitglied im IaFB werden möchten, können Sie sich hier das Beitrittsformular herunterladen und die aktuelle Beitragsordnung einsehen.

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist unter der angegebenen Kontaktadresse an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.

Beitragsordnung


1. Natürliche Personen

Mitgliedsbeitrag 50,– Euro/Jahr
Selbständige/Freiberufler 200,– Euro/Jahr
Ermäßigt (Studierende; Rentner) 25,– Euro/Jahr

Über den Anspruch eines ermäßigten Mitgliedbeitrages entscheidet der Vorstand.



2. Juristische Personen

Unternehmen bis 100 Mitarbeiter 250,– Euro/Jahr
Vereine bis 100 Mitglieder 250,– Euro/Jahr
Unternehmen über 100 Mitarbeiter 500,– Euro/Jahr
Vereine über 100 Mitglieder 500,– Euro/Jahr

 



3. Personengemeinschaften

Mitgliedsbeitrag 500,– Euro/Jahr

 



4. Steuerliche Absetzbarkeit des Beitrages

Der Beitrag an den Verein dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.



5. Fälligkeit des Beitrages

Der Beitrag ist bis jeweils zum 30. Januar des Kalenderjahres im voraus zu zahlen.



6. Festlegung des Beitragsjahres

Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen Jahresbeitrag. Für Beitritte nach dem 30.06. des Kalenderjahres ist der jeweilig halbe Jahresbeitrag zuentrichten. Bei Ende der Mitgliedschaft werden anteilig für das Kalenderjahr verbleibende Mitgliedsbeiträge nicht zurückgezahlt.



7. Beitragszahlung für neue Mitglieder

Nach der Eintragung des Vereins zahlen neue Mitglieder einen einmaligen zusätzlichen Aufnahmebeitrag in Höhe eines halben Jahresbeitrages. Neue Mitglieder entrichten ihrenBeitrag innerhalb von einem Monat nach der Aufnahme.



8. Bankverbindung des Vereins

wird auf Anfrage bekannt gegeben.


Beitragsordnung

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Beitrittsformular

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