Mitgliedschaft
Wenn Sie Mitglied im IaFB werden möchten, können Sie sich hier das Beitrittsformular herunterladen und die aktuelle Beitragsordnung einsehen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist unter der angegebenen Kontaktadresse an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.
Beitragsordnung
1. Natürliche Personen
Mitgliedsbeitrag | 50,– Euro/Jahr |
Selbständige/Freiberufler | 200,– Euro/Jahr |
Ermäßigt (Studierende; Rentner) | 25,– Euro/Jahr |
Über den Anspruch eines ermäßigten Mitgliedbeitrages entscheidet der Vorstand.
2. Juristische Personen
Unternehmen bis 100 Mitarbeiter | 250,– Euro/Jahr |
Vereine bis 100 Mitglieder | 250,– Euro/Jahr |
Unternehmen über 100 Mitarbeiter | 500,– Euro/Jahr |
Vereine über 100 Mitglieder | 500,– Euro/Jahr |
3. Personengemeinschaften
Mitgliedsbeitrag | 500,– Euro/Jahr |
4. Steuerliche Absetzbarkeit des Beitrages
Der Beitrag an den Verein dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.
5. Fälligkeit des Beitrages
Der Beitrag ist bis jeweils zum 30. Januar des Kalenderjahres im voraus zu zahlen.
6. Festlegung des Beitragsjahres
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen Jahresbeitrag. Für Beitritte nach dem 30.06. des Kalenderjahres ist der jeweilig halbe Jahresbeitrag zuentrichten. Bei Ende der Mitgliedschaft werden anteilig für das Kalenderjahr verbleibende Mitgliedsbeiträge nicht zurückgezahlt.
7. Beitragszahlung für neue Mitglieder
Nach der Eintragung des Vereins zahlen neue Mitglieder einen einmaligen zusätzlichen Aufnahmebeitrag in Höhe eines halben Jahresbeitrages. Neue Mitglieder entrichten ihrenBeitrag innerhalb von einem Monat nach der Aufnahme.
8. Bankverbindung des Vereins
wird auf Anfrage bekannt gegeben.